Landtag
Vorschau auf die Landtagssitzung:
Goldene Regel der Finanzpolitik
Schutz gegen Rechtsextremimus
SPÖ für Baulandmobilisierung
Pressekonferenz mit Klubvorsitzender Mag.a Gertraud Jahn
und stv. Klubvorsitzenden Christian Makor
Dienstag, 12. Juni 2012, 11:00 Uhr
Oö. Presseclub, Saal A, Landstr. 31, Linz
Übersicht:
1. Goldene Regel der Finanzpolitik
2. Handlungsanleitung gegen Rechtsextremismus
3. Pflegefreistellung bei Spitalsaufenthalt des Kindes
4. Baulandmobilisierung für sozialen Wohnbau
5. Oö. Auszeichnungsänderungsgesetz
"Goldene Regel" der Finanzpolitik anwenden
SPÖ-Initiative, dringliche Bundesresolution
Der Europäische Fiskalpakt sieht vor, dass die im Zuge der Finanzkrise erhöhten Staatsschulden in einem engen Zeitkorsett abgebaut werden müssen. Allerdings verletzen die geplanten Schulden-, Ausgaben- und Defizitregeln zahlreiche Bedingungen einer sinnvollen makroökonomischen Steuerung.
Sie untergraben insbesondere das Ziel ausgeglichener Haushalte, weil das europaweite, gleichzeitige Sparen das Wachstum schwächt. Eine Konsoli-dierung kann nachhaltig nämlich nur dann gelingen, wenn die Wirtschaftsleistung nicht einbricht.
Die Auswirkungen dieses fiskalpolitischen Irrwegs sind bereits auf allen Ebenen zu spüren:
Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur – wie beispielsweise in den Ausbau der Summerauer Bahn – stocken, weil die dafür aufzunehmenden Darlehen in die Staatsschulden eingerechnet werden müssen.
Dem Schulbauprogramm droht beinahe ein Stillstand,
für Wasser- und Kanalbauvorhaben stehen den Gemeinden künftig immer weniger bis gar keine Mittel mehr zur Verfügung.
Dies hat zur Folge, dass notwendige, sinnvolle und generationenübergreifende Vorhaben nicht umgesetzt werden, obwohl sie Produktivitätssteigerungen, nachhaltiges Wachstum und Standortvorteile für die Wirtschaft generieren.
Zusätzlich wirkt sich der massive Einbruch bei den öffentlichen Investitionen auch verheerend auf die Bauwirtschaft, die Zulieferindustrie und die Beschäftigten aus.
Die österreichische Bundesregierung soll daher im Rahmen der Beratungen zur wirtschaftlichen Stabilisierung der EU beim Gipfel Ende Juni einfordern, bei der Berechnung der Staatsdefizite nur Konsumausgaben einzubeziehen, nicht aber öffentliche Investitionen, die auf das künftige Wirtschaftswachstum ausgerichtet sind.
Wirtschaftswissenschaftliche Grundlage dafür ist das als „Goldene Regel der Finanzpolitik“ bekannte Prinzip, wonach öffentliche Investitionen über Kreditaufnahme finanziert werden können.
Auch der deutsche Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung („Wirtschaftsweisen“) fordert mit Blick auf die rückläufigen öffentlichen Investitionen, diese aus den Haushaltsdefiziten herauszurechnen. Entgegen dem Argument, dass staatliche Kredite immer zulasten der künftigen Generationen gingen, meint er in seinem Gutachten: „Auch [eine dauerhafte Staatsverschuldung] kann […] unter intergenerativen Verteilungsgesichtspunkten gerechtfertigt sein, nämlich im Zusammenhang mit öffentlichen Investitionen, die das Vermögen kommender Generationen erhöhen oder, vermittelt über ihre Produktivitätseffekte, künftige Erträge hinterlassen und diese somit ‘reicher’ machen. Die intergenerative Umverteilungswirkung der Staatsschuld ist hier ein gewünschtes Ergebnis, um auch die künftigen Nutznießer der heutigen Ausgaben an den Finanzierungslasten zu beteiligen. Dies ist die Intention hinter der ‘Goldenen Regel der Finanzpolitik’, die eine Kreditfinanzierung von Investitionen zulässt.“
Ohne kreditfinanzierte Investitionen geraten nicht nur neue Infrastrukturprojekte wie der Ausbau der Summerauerbahn ins Wanken – auch die Renovierung und Erhalten bestehender Schul- und Kanalbauten ist auf langfristige Finanzierungsstrukturen ausgerichtet.
SPÖ-Klubvorsitzende Jahn betont daher: "Durch die Anwendung der Goldenen Regel können auch zukünftig wichtige, wachstumsfördernde Investitionen getätigt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Finanzierungspläne langfristig gesichert sind und die Tilgungen in den jeweiligen Haushalten ihre Deckung finden."
"Handlungsanleitung" gegen Rechtsextremismus erstellen
SPÖ-Initiative, dringlicher Landesantrag
Der SPÖ-Landtagsklub tritt mit diesem Initiativantrag für bessere Strukturen im Engagement gegen Rechtsextremismus ein. Ein Vorbild sind dabei die bestehenden Strukturen in Bayern, das über ein umfassendes Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus verfügt. Die SPÖ erinnert daran, dass der Landessicherheitsrats bereits am 10. Mai 2010 einen entsprechenden Beschluss gefasst hat.
Die Häufung und das Ausmaß rechtsextremistischer Vorfälle und Straftaten wurde in den jüngsten Sitzungen des oberösterreichischen Landessicherheitsrats wiederholt thematisiert.
Zur Verbesserung der Situation wurde unter anderem vereinbart, eine Beratungsstelle für Jugendliche und deren Angehörige zu errichten sowie in diesem Zusammenhang Hilfestellung für Personen, die mit Rechtsextremismus konfrontiert wurden, anzubieten.
Mittels eines Projektes können binnen eines Jahres die notwendigen Schwerpunktbereiche wie etwa Prävention oder nachfolgende Beratung erkannt und festgelegt werden.
Vorstellbar ist die Ansiedelung einer Beratungsstelle in den Bezirksverwaltungsbehörden um Regionalität zu sichern und den Hilfesuchenden das Einholen von Informationen zu erleichtern.
Weiters soll großes Augenmerk auf die Prävention gelegt werden, Schulungen und Vorträge in Schulen, etc. stellen eine geeignete Maßnahme dafür dar. Empfehlenswert ist hier eine Miteinbeziehung der Sicherheitsbehörden, da diese über ExpertInnen verfügen, die fundiertes Fachwissen vorweisen können.
Die MitarbeiterInnen der einzurichtenden Beratungsstellen können nach dem Beispiel der Kriminalprävention, bei der die Sicherheitsbehörden schon jetzt Schulungen und Kurse etwa im Bereich der Drogenprävention oder Internetsicherheit in Schulen anbieten, tätig werden. Die ExpertInnen können die neu einzurichtenden Beratungsstellen auch im Rahmen der Konzeptentwicklung unterstützen.
Pflegefreistellung bei Spitalsaufenthalt des Kindes
SPÖ-Zusatzantrag zu VP/Grün-Initiative
Einstimmig wurde im jüngsten Sozialausschuss des Oö. Landtags der Initiativantrag betreffend eine Erweiterung der Pflegefreistellung beschlossen. Diese Bundesresolution zielt darauf ab, dass für den Fall eines Spitalsaufenthalt eines Kindes die Begleitung durch die/den Obsorgeberechtigte/n einen Anwendungsfall der Pflegefreistellung darstellt. Laut derzeitiger rechtlicher Regelung müsste es ärztlich nachgewiesen werden, dass die Anwesenheit eines Elternteils beim Kind den Heilungsprozess fördert, um einen Anwendungfall der Pflegefreistellung zu begründen.
Die SPÖ ist der Meinung, dass diese richtige Maßnahme nicht nur als Resolution an den Bund gerichtet werden sollte, sondern auch im Landesrecht entsprechend umgesetzt werden soll. Mit diesem Zusatzantrag wird daher die Landesregierung aufgefordert, die geforderte Regelung im eigenen Einflussbereich für Landes- und Gemeindebedienstete umzusetzen, wodurch insbesondere die Ernsthaftigkeit dieses Anliegens für das Land Oberösterreich untermauert würde.
Baulandmobilisierung: Vorbehaltsflächen für sozialen Wohnbau sollen Immobilienpreissteigerungen bremsen
SPÖ-Initiativantrag, nicht dringlicher Landesantrag
Plus 6 Prozent Preissteigerung für Baugrundstücke und Eigentumswohnungen weist der Immobilienpreisspiegel 2012 der Wirtschaftskammer nach. "Wenn Wohnraum mit 6 Prozent fast doppelt so schnell teurer wird als die allgemeine Inflationsrate, dann ist das ein Alarmsignal", betont SPÖ-Wohnbausprecher Christian Makor. Setzt sich dieser Trend weiter fort, wird kostengünstiger Wohnbau und erschwingliches Wohnen bald endgültig der Vergangenheit angehören, warnt der stellvertretende SPÖ-Klubvorsitzende Makor zudem. Insbesondere die Entwicklung in Linz ist besorgniserregend: Nach Angaben der WKO beträgt die Preissteigerung 6,75% über alle Kategorien hinweg und ist somit höher als in allen anderen Landeshauptstädten.
In einer vor wenigen Tagen beantworteten schriftlichen Anfrage des SPÖ-Landtagsklubs hat Raumordnungs-Landesrat Sigl mitgeteilt, dass die derzeitigen Regelungen zur Baulandmobilisierung im Verantwortungsbereich der Gemeinden liegen – es also auf Landesebene nicht ausreichend Handhabe zur Steuerung gebe.
Der SPÖ-Landtagsklub fordert daher mit diesem Initiativantrag den zuständigen Raumordnungs-Landesrat Sigl auf, Instrumente für Baulandmobilisierung und Kostendämpfung in der seit längerem angekündigten Raumordnungsnovelle kräftig auszubauen.
So wären für die SPÖ eigens gewidmete Vorbehaltsflächen für sozialen Wohnbau ein wichtiges Lenkungsinstrument.
Auch eine verpflichtende Frist für die widmungsgemäße Bebauung des Grundstückes als Voraussetzung einer Umwidmung könnte dem teils jahrzehntelangen Spekulieren mit diesen Grundstücken wirksam entgegentreten, um so kostengünstige Baugrundstücke für junge Familien und auch für den Mietwohnbau zur Verfügung zu haben.
"Als zuständiger Raumordnungs-Landesrat darf Sigl Preissteigerungen von 6 Prozent bei Baugrundstücken nicht ignorieren. Auch ein Abschieben der Verantwortung an die Gemeinden ist nicht akzeptabel. Er ist gefordert, rasch eine Entlastung für die betroffene Bevölkerung herbeizuführen", fordert Makor.
Oö. Auszeichnungsänderungsgesetz macht
Aberkennung von Ehrenbürgerschaften möglich
Gesetzesantrag (Ausschussbericht 634/2012)
Die Diskussion rund um Ehrenbürgerschaften von verstorbenen Personen mit meist rechtsextremer und antisemitischer Gesinnung haben in vielen Gemeinden Oberösterreichs für heftige Diskussionen gesorgt. Besonders problematisch stellte sich die rechtlich unklare Situation dar, ob eine Ehrenbürgerschaft mit dem Tod des Ehrenbürgers erlischt oder nicht. Mit dem neuen Gesetz wird klargestellt, dass eine formelle Aberkennung einer Ehrenbürgerschaft auch von verstorbenen Personen möglich ist. Zudem wurde ein genaues Prozedere für das Aberkennungsverfahren festgelegt.
Die Möglichkeit der formellen Aberkennung umfasst neben Ehrenbürgerschaften auch sonstige Ehrungen auf Landes- und Gemeindeebene. Für die Aberkennung nach Ableben des/der Geehrten ist auf Gemeindeebene eine Drei-Viertel-Mehrheit im Gemeinderat erforderlich, auf Landesebene erfolgt dies durch Beschluss der Landesregierung. Mit dem vorliegenden Gesetz wurden die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in der Gemeindeordnung wie auch in den Stadtstatuten und den entsprechenden Landesgesetzen (Oö. Ehrenzeichengesetz, Oö. Lebensrettungs- und Katastropheneinsatzmedaillengesetz, Oö. Rettungs-Dienstmedaillengesetz) novelliert.
Zudem wurden mit diesem Gesetz die Strafbestimmungen im Bereich der Ehrenzeichen harmonisiert: In Hinkunft wird
das unbefugte Tragen von Ehrenzeichen
das unbefugte Bezeichnen als Träger/in eines Ehrenzeichens und
das Überlassen an Unbefugte zum Tragen
gleichermaßen unter Strafe gestellt.