Pressekonferenz
Dienstag, 24. Jänner 2012, 11:00 Uhr
Presseclub, Gewölbesaal, 1. Stock, Landstr. 31, Linz
Sozialindex schafft Chancengleichheit im Schulwesen
SPÖ-Initiative, Landesantrag
In der Hauptschule einer wohlhabenden Gemeinde im Speckgürtel des Zentralraums gilt derselbe Lehrplan wie in einer Brennpunkt-(Haupt)-schule im innerstädtischen Bereich. Die pädagogischen Anforderungen an Schule, Lehrkräfte und das gesamte Umfeld unterscheiden sich jedoch in vielen Punkten. Der zentrale Hintergrund dieser Unterschiede sind die unterschiedlichen sozialen Standortfaktoren der jeweiligen Schule. Obwohl diese Situation bekannt und sachlich weitgehend unbestritten ist, fehlt es an praxistauglichen Lösungsansätzen. Noch immer werden im österreichischen Schulsystem die Sach- und Personalressourcen im Regelfall auf der Basis von Schwellenwerten verteilt, die von der Schülerzahl abhängen.
Der SPÖ-Landtagsklub beantragt daher einen Modellplan für eine Veränderung dieses Systems dahingehend, dass in Hinkunft die sozialen Standortfaktoren der jeweiligen Schulen wie etwa die soziale Struktur der SchülerInnen im Vorhinein erhoben wird und für die Zuteilung des konkreten Basisbedarfs maßgeblich ist. Damit soll insbesondere der Tatsache Rechnung getragen werden, dass das österreichische Bildungssystem im internationalen Vergleich hochselektiv ist – sprich der Bildungsstand der Eltern definiert in hohem Maße die Schulbildung der Kinder.
Die soziale Herkunft und der Migrationshintergrund stellen erwiesenermaßen die zentralen Ungleichheitsdimensionen im österreichischen Bildungssystem dar. Diese sind daher neben anderen geeigneten Indikatoren wie zum Beispiel der Schulbildung der Eltern in einen umfassenden Sozialindex einzuarbeiten. Dieser Sozialindex soll die Basis für die Zuteilung von Lehrkräften und sonstigen Ressourcen an die jeweiligen Schulen sein. Auf diesem Weg erhielten insbesondere jene Schulen, die derzeit aufgrund überfordernder Rahmenbedingungen ihrem schulischen Auftrag nicht wunschgemäß gerecht werden können, die dringend notwendige Unterstützung.
Wie sehr der Bildungsstand des/r "Haushaltsvorstand/s/in" den Bildungsweg der Kinder vorherbestimmt zeigen folgende OÖ-Daten:
Mehr als 90% der 17-Jährigen BerufschülerInnen kommen aus einem Haushalt mit einem Haushaltsvorstand ohne Matura.
Aber mehr als 50% der 17-Jährigen AHS-SchülerInnen kommen aus einem Haushalt mit einem Haushaltsvorstand mit Matura.
Bei der Datenerfassung zur Erstellung des Sozialindex kann auf die im Rahmen der Bildungsstandards erhobenen Daten zurückgegriffen werden. Entsprechende Synergien können gehoben werden.
Im Rahmen des beantragten Modellplans soll auf der Basis eines Sozialindex die Mittelzuteilung an die einzelnen Schulen in Oberösterreich dargestellt werden. Die Situation der SchülerInnen mit sonderpädagogischen Förderbedarf soll aufgrund der schwierigen Erfassbarkeit nicht in den Sozialindex einbezogen werden. Der diesbezügliche Fördermodus soll mit genereller Aufstockung der Ressourcen unverändert bleiben.
Im Ergebnis würde diese Form der indexbasierten Mittelsteuerung zu einer erhöhten Chancengleichheit im oberösterreichischen Schulsektor führen, von dem letztlich ganz Oberösterreich profitieren würde. Gerade bisher benachteiligte Schulstandorte hätten die Chance, durch zusätzliche Lehrkräfte die besonderen pädagogischen Herausforderungen besser zu bewältigen.
Im Unterschied zur österreichischen Situation setzen in der Schweiz einige Kantone eine indexbasierte Mittelverteilung ein, in der ein bestimmter Prozentsatz der personalen Ressourcen auf der Basis sozio-ökonomischer Indikatoren verteilt wird, so dass Schulen mit ungünstigeren Ausgangsbedingungen mehr LehrerInnenstunden erhalten. Auch in Deutschland gibt es bereits ähnliche Modelle.
"Jedes Kind – unabhängig von Herkunft und Wohnort – hat das Recht auf bestmögliche schulische Bildung. Es liegt an uns die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen", stellt SPÖ-Klubvorsitzende Mag.a Gertraud Jahn klar.
Drei-Säulen-Modell sorgt für höhere Wohnbauförderung
SPÖ-Initiative, Bundesresolution
Angesichts des festgestellten Wohnbaubedarfs ist in den nächsten Jahren konstant von einer Mindestneubauleistung von 5.500 geförderten Wohneinheiten jährlich auszugehen. Im Gegensatz dazu geht das Wohnbauressort des Landes mit 5.000 Wohneinheiten von einem geringeren Wert aus, der sich unter anderem auf Untersuchungen des ÖROK (Österreichische Raumordnungskonferenz) aus dem Jahr 2004 stützt. Neuesten Prognosen zufolge muss dieser Wert jedoch nach oben korrigiert werden (von gesamt 6.900 auf 7.600) – zu diesem Ergebnis kommt auch die Reformgruppe vom Amt der Oö. Landesregierung. Erfahrungsgemäß werden zudem jährlich zirka 2.000 Wohneinheiten frei finanziert.
Um die erforderliche Wohnbauleistung ohne nennenswerte Qualitätseinbußen und Förderungsverschlechterungen für die MieterInnen und KäuferInnen zu gewährleisten, ist die Wohnbaufinanzierung wieder auf ein festes Fundament zu stellen.
Der SPÖ-Landtagsklub beantragt daher 3 konkrete Maßnahmen für eine substantielle und nachhaltige Aufwertung der Wohnbauförderung.
1. Die Wiedereinführung der Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel des Bundes unter besonderer Berücksichtigung der Klimaziele.
2. Die schrittweise Valorisierung der seit 1996 nicht mehr erhöhten Zweckzuschüsse des Bundes.
3. Die Verbreiterung der Beitragsbasis – beispielsweise durch die gerechte Einbeziehung weiterer Erwerbsgruppen oder die Umstellung auf eine Wertschöpfungsabgabe.
Im Jahr 1996 wurden die Wohnbauförderungsmittel des Bundes zudem in einen Fixbetrag in Höhe von 1,78 Mrd. Euro umgewandelt und seither nicht mehr erhöht. Oberösterreich erhielt seitdem vom Bund jährlich rund 286 Mio. Euro an Wohnbauförderungsmitteln. 1996 wurde die Zweckbindung dieser Mittel erstmals gelockert und 2008, mit Beginn der neuen Finanzausgleichsperiode durch Umwandlung in Ertragsanteile, endgültig aufgehoben. Dadurch wurde es möglich, dass Bundesländer diese Gelder für andere Zwecke als den Wohnbau heranziehen können und Rückflüsse aus Darlehen nicht mehr dem Wohnbau zugute kommen müssen.
Alleine durch die Preissteigerungen haben diese Zuschüsse seit 1996 etwa 38 Prozent (Baukostenindex Wohnungswirtschaft, Statistik Austria) an realem Wert verloren. Spätestens ab der neuen Finanzausgleichsperiode sollen die Wohnbauförderungsmittel des Bundes wieder zweckgewidmet und schrittweise valorisiert werden, um die realen Wertverluste der letzten Jahre auszugleichen und dem sozialen Wohnbau wieder eine tragfähige finanzielle Basis zu geben.
In den Genuss einer Wohnbauförderung kann jede in Österreich lebende Person kommen, sofern sie die nach dem jeweiligen Landesgesetz notwendigen Voraussetzungen (Einkommensgrenzen, rechtmäßiger Aufenthalt,…) erfüllt. Die dafür zur Verfügung stehenden Budgetmittel werden jedoch zu einem großen Teil von den ArbeitnehmerInnen und ihren ArbeitgeberInnen mittels Wohnbauförderungsbeitrag (je 0,5% der Bruttolohnsumme) aufgebracht. Im Sinne einer gerechteren Verteilung der finanziellen Erfordernisse muss daher die Beitragsbasis der Wohnbauförderungsmittel des Bundes erweitert werden.
Dafür stehen im wesentlichen zwei verschiedene Modelle zur Verfügung:
Die Verbreiterung der Beitragsgrundlage auf andere Erwerbsgruppen.
Die gänzliche Umstellung auf eine Wertschöpfungsabgabe.
"Der Öffentliche Wohnbau ist ein entscheidender Schlüssel zum gelebten Miteinander in unserer Gesellschaft", ist Wohnbausprecher und stv. Klubvorsitzender Christian Makor sicher.
Sozialtarife sichern leistbaren Strom für Arme
SPÖ-Initiative, Landesantrag
Immer mehr Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher können sich die Versorgung ihres Wohnraums mit Wärme, Warmwasser und Strom nicht mehr leisten, da die Energiepreise zwar stetig steigen, die reale Lohnentwicklung seit Jahren aber stagniert. Seit dem Jahr 2000 ist Strom um 28 Prozent, Gas sogar um 51 Prozent teurer geworden. Von den steigenden Energiekosten sind besonders jene Menschen betroffen, die über ein niedriges Einkommen verfügen und daher als armutsgefährdet gelten. Diese dramatische soziale Komponente wird noch durch die aus ökologischer Sicht bedenkliche Tarifsituation bei Strom verschärft, dass die Stückkosten bei höherem Verbrauch tendenziell sinken.
Deshalb tritt der SPÖ-Landtagsklub für sozial-ökologische Spartarife zugunsten einkommensschwacher Haushalte ein. Konkret soll gemeinsam mit den oberösterreichischen Energieversorgern ein Modell für einen sozial-ökologischen Spartarif entwickelt werden, um einkommensschwache Haushalte bei ihren Energiekosten zu entlasten. Da einen wesentlichen Teil der Fixkosten die bundesweit vorgegebenen Netztarife darstellen, soll das Modell auch eine Vorschlag für eine entsprechende Netztarifgestaltung auf Bundesebene enthalten.
Zur Evaluierung der bisher gesetzten und zur Erarbeitung weiterer Maßnahmen gegen Energiearmut bedarf es einer umfassenden Datenlage, die es bis jetzt aber noch nicht gibt. Das Land Oberösterreich soll daher einen jährlichen Bericht erstellen, in dem unter anderem Zahlen der Energieversorger über Abschaltungen, Zahlungsrückstände, Ratenzahlungsvereinbarungen, Vorauszahlungszähler und Inkassoverfahren aufgearbeitet sind.
"Sozial-ökologische Stromtarife verbinden den Nutzen für die Umwelt mit der Notwendigkeit für Menschen mit geringem Einkommen", so SPÖ-Klubchefin Mag.a Gertraud Jahn.
Weitere Tagesordnungspunkte: Flugrettung Neu
Ausschussbericht, einstimmig beschlossen
Die SPÖ ist bereits im Oktober 2010 mit einem Initiativantrag dafür eingetreten, dass der Bund – trotz dessen einseitiger Kündigung der 15a-Vereinbarung über einen gemeinsamen Hubschrauber-Rettungsdienst – sich weiterhin im bisher üblichen Ausmaß an den Kosten der Flugrettungsdienste beteiligt. Leider konnte sich Landeshauptmann Pühringer hier nicht gegenüber dem Innenministerium (BM Fekter bzw. BM Mikl-Leitner) durchsetzen. Im Sinne der unbestrittenen Notwendigkeit einer funktionierenden Flugrettung in Oberösterreich wird die SPÖ trotz der entstehenden zusätzlichen Kosten für das Land dennoch im Landtag – wie auch schon im Ausschuss – der Neuregelung zustimmen.
"Eine bundesweite Lösung für Flugrettungsdienste soll auf Perspektive realisiert werden", betont SPÖ-Klubvorsitzende Jahn.
Ultra-Familiensplitting
Ausschussbericht, VP/FP-Beschluss
Im Antrag fordern ÖVP/FPÖ ein Steuermodell bei dem das Familieneinkommen und die Gesamtzahl der Familienmitglieder die entscheidenden Faktoren darstellen. Die SPÖ lehnt ein Familiensteuermodell, das Großverdiener gegenüber berufstätigen Frauen und AlleinverdienerInnen bevorzugt ab. Zusätzliche Mittel müssen für die Wertsicherung der Familienförderung für alle Kinder und für den dringenden Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen eingesetzt werden.
"Die überfällige Wertsicherung der Familienförderungen für alle Kinder hat für die SPÖ Vorrang gegenüber Steuergeschenken an BesserverdienerInnen", betont die SPÖ-Klubvorsitzende.