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Nachhilfe für FPÖ: Menschenrechte sind unteilbar!

Rede von Landtagsabgeordneten Christian Makor im Oberösterreichischen Landtag, Budgetlandtag 2011 (5./6. und 7. Dezember 2011)

Abg. Makor:

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen!

So schnell kann es passieren, Kollege Mahr, binnen nur einer Rede sind wir zuerst von den Genossen, dann zu den Freunden und schließlich nur noch Kollegen herabgestuft worden. Wir müssen froh sein, dass die Redezeit mit zehn Minuten beschränkt ist, weiß Gott, was da noch gekommen wäre in den kommenden Minuten.

Ich habe mich und es war ja nur eine Feststellung dahingehend, Kollege Mahr, dass wir seitens der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten festgestellt haben, dass uns das das dritte Mal ereilt. Wir hatten ein Déjà-vu, das der Bürgermeister von Traun, Seidl, dich um Hilfe gebeten habe, oder wen auch immer und wir haben nicht mehr oder weniger festgestellt, als täglich grüßt mich das Murmeltier, oder grüßt es das Murmeltier, war. Wenn das immer wieder passiert, dann sei das so wirklich gewesen, aber das entzieht sich natürlich unserer Kenntnis.

Zu Wort gemeldet habe ich mich aber eigentlich aus einem ganz anderen Grund, weil ich dem Kollegen Nerat, wie es sich auch gebührt, der auch von dieser Stelle her auch in meine Richtung einige Fragen gestellt hat, diese Antworten zu diesen Fragen natürlich noch schuldig bin.

Es waren Fragen, die auch im Zusammenhang mit dem Bettelverbot gestellt wurden und es ist weder die Zeit, noch glaube ich, hätte es Sinn, aus den drei Expertisen, die uns vorliegen, jetzt zu zitieren, aber ich erlaube mir, sofern du nichts dagegen hast, dass da manche handschriftliche Anmerkungen sind, dir die Zusammenfassung im Anschluss meiner Rede zu übergeben, dann kannst du es in Ruhe noch einmal nachlesen, um was es geht.

Der Hintergrund ist natürlich der, dass die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention Grundrechte sind, die unteilbar sind. Die sind unteilbar und das heißt, es hat nicht einer ein bisschen mehr davon und der andere ein bisschen weniger, der Österreicher bei uns ein Stückchen mehr von den Rechten, die festgeschrieben wurden und ein anderer weniger, sondern, und damit kann man auch niemanden bevorzugen oder benachteiligen, sondern das sind Rechte, die für alle gleich sind und in diesem Zusammenhang habe ich davon gesprochen, dass es sich um den Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskommission, das ist die Achtung des Privatlebens, Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, Verbot erniedrigender Behandlung und den Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention, wo es um den Gleichheitssatz geht, berührt worden davon.

Und das wirklich Wichtige ist, man kann bei dieser Frage nicht sagen, ist jemanden das Grundrecht eines Österreichers mehr recht als das Grundrecht eines Nichtösterreichers, weil beide Grundrechte vernunftimmanent, eben gleiche Rechte sind, die nicht gegeneinander aufgewogen werden können, nicht aufgewogen werden sollen und es wäre im höchsten Maße absurd, würden wir das tun. Und darum unsere Bitte, oder es war unsere Bitte, dass, wenn so namhafte Experten derartige Bedenken auch schriftlich in Expertisen kundtun, unsere Bitte und unsere Hoffnung, aber es wurde schon abschlägig auch in diesem Haus auch heute behandelt, an die ÖVP, noch einmal in sich zu gehen, um einer möglichen drohenden Aufhebung eines Landesgesetzes aus dem Weg zu gehen, wir wären bereit, gemeinsam und auch von den Grünen ist das Signal gekommen, an einer niet- und nagelfesten, verfassungskonformen Lösung gemeinsam zu arbeiten. Passiert dies nicht, wird es irgendwann in den nächsten Monaten halt ein Urteil des Verfassungsgerichtshof geben.

Und ich habe ja auch nachgedacht, warum der Kollege Nerat sich so ins Detail geradezu verliebt, die Fragen gestellt hat. Mir ist es mittlerweile klar geworden, nämlich im Zusammenhang mit der Diskussion um die Schuldenbremse. Weil wenn ihr diese Kriterien, die ihr anlegt, wie es darum gegangen ist, was sind denn die Konsequenzen der Schuldenbremse, wenn es im Verfassungsrang ist, die Regierung sie nicht einhält? Ja dann muss die Regierung zurücktreten, habt ihr gesagt. Es wäre nur logisch, wenn ihr ein Gesetz beschließt, das nicht verfassungskonform ist, dann werdet ihr wahrscheinlich zurücktreten müssen, wenn ihr dieselben Kriterien anlegt an andere, wie an euch selbst, das wäre nur logisch. (Unverständlicher Zwischenruf) Ich weiß es eh, dass du es nicht machen würdest, aber es wäre nur logisch und konsequent. Danke und ich übergebe dir jetzt die Unterlagen. (Beifall)

Das gesamte kurzschriftliche Protokoll und die Beilagen sind im Internet abrufbar:
www.land-oberoesterreich.gv.at
> Politik > Landtag > Landtagsmaterialien > Kurzschriftliche Berichte des Oö. Landtags (Sitzungsprotokolle)

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