Eberschwang
Eberschwang
Änderung der Grünlandförderung
Die Grünlandförderung fällt unter die sogenannten freiwilligen Ausgaben ohne Sachzwang und somit auch in den 15,– Erlass. Aufgrund der Überschreitung der 15,– Grenze sah sich der Finanzausschuss, der Gemeindevorstand und Gemeinderat veranlasst eine 10%ige Kürzung all dieser Ausgaben vorzunehmen. Lediglich bei der Grünlandförderung kam die Empfehlung ein größeres Einsparpotential aufgrund der Doppelförderung in Betracht zu ziehen. Als Fixbetrag wurden 4.000,– vorgeschlagen und auch so im Vorentwurf 2011 beschlossen. Im Laufe des Jahres gingen Verhandlungen mit der Ortsbauernschaft weiter, ob nicht doch im Sinne der Gleichstellung mit einer 10% igen Reduzierung das Auslangen gefunden werden könne. Als Diskussionsgrundlage dienten diesbezüglich die parallel ständig steigenden Kosten für die Mäharbeiten der Straßenbegleitflächen. Hier verdoppelten sich die Kosten innerhalb der letzten Jahre. Die Ortsbauernschaft, im Besonderen Franz Ketter-Spindler und Thomas Hartl, bemühten sich in Einzelgesprächen mit den Landwirten, dass wieder mehr Straßenbegleitflächen durch die Landwirte gemäht werden. Durch diese konkreten Einsparungen reduzierten sich die Kosten für die Schlägelarbeiten bei den Straßenbegleitmaßnahmen maßgeblich. Dieses Einsparpotential kann durchaus dem Bereich der Grünlandförderung gegengerechnet werden und somit genügt auch bei der Grünlandförderung im Sinne der Gleichbehandlung eine 10% ige Reduzierung. Diese oben angeführte Vorgehensweise wurde sehr ausführlich und intensiv von allen Gemeinderatsfraktionen diskutiert. In der am Montag, 12.09.2011 abgehaltenen Gemeinderatssitzung wurde diese Vorgehensweise mehrheitlich abgesegnet. Nähere INFOS erhalten alle Interessierten Bürgerinnen und Bürger bei unserem Bürgermeister Josef Bleckenwegner!