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Brauchtumsfeuer

Brauchtumsfeuer weiter ungehindert möglich!
Durch Verordnung wird unterschiedlichen regionalen Brauchtümern Rechnung getragen

Rede von Landtagsabgeordneten Christian Makor im Oberösterreichischen Landtag, am 11. November 2010

Abg. Makor: Sehr geehrte Frau Präsidentin, hohes Haus, werte Damen und Herren auf der Galerie, nicht nur aus Rohrbach, sondern im Großen auch aus Vöcklabruck. Wenn wir schon geografisch begrüßen, dann halbwegs, zumindest, wenn man es weiß, halbwegs vollständig.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der FPÖ lässt an einer Grundweisheit der bodenständigen Handwerker etwas vermissen, nämlich die Grundweisheit lautet: Zuerst Grübeln und dann Dübeln. Das Grübeln hat in dem Fall etwas ausgelassen, nämlich dahingehend, dass die Befürchtungen, die hier zum Ausdruck gebracht werden, (Zwischenruf Abg. Ing. Klinger: "Wir denken, nicht grübeln, weil grübeln ist negativ!") die Befürchtungen, die hier zum Ausdruck gebracht werden, völlig haltlos und in Wirklichkeit auch belanglos sind. Weil es in der Tat, und wenn man sich die Auszüge der Ausschussprotokolle und der Redner im Parlament anschaut, es nicht im Parlament irgendwo ein Missgeschick war, das da passiert ist, und irgendwo durchgerutscht ist.

Ganz genau das Gegenteil ist der Fall, meine sehr geehrten Damen und Herren, nämlich jener, dass in diesen Debattenbeiträgen ganz bewusst davon ausgegangen wurde, dass die unterschiedlichen regionalen Brauchtümer, die es gibt, und es gibt Gegenden bei uns, da wird auch bei den Raunächten entzündet und bei anderen nicht. Und nachdem man nicht will, dass immer und überall ein Feuer entzündet werden kann unter dem Titel Brauchtum, soll das auch regional dort geregelt werden, wo man es weiß. Und das war ganz bewusster Akt bei dieser Gesetzwerdung. (Zwischenruf Landesrat Anschober: "Da ist ja auch zwischen Mühlviertel und Vöcklabruck ein gewaltiger Unterschied!") Wahrscheinlich. Wir müssten die Besucher vielleicht fragen über die unterschiedlichen Bräuchtümer in den jeweiligen Regionen.

Und selbst in den Debatten im Parlament wurde von der FPÖ und aber auch vom BZÖ immer wieder darauf hingewiesen, das Brauchtum wird jetzt verboten und es darf keiner mehr ein Feuer entzünden. Im Übrigen, Herr Präsident, dass Lagerfeuer nicht mehr möglich sind, das stimmt substanziell nicht, die sind nämlich ausgenommen. Lagerfeuer und Grillfeuer sind ausgenommen, das kann man jederzeit und überall machen. Aber nicht einmal das, dass das Brauchtum nicht mehr ermöglicht wird, selbst das ist im Parlament bereits mehrfach besprochen worden. Und da ist davon die Rede, dass es natürlich großzügige und generelle und räumlich beschränkte und zeitlich beschränkte Ausnahmen durch den Landeshauptmann geben soll, der regional sehr gut weiß, wo da die Notwendigkeit gegeben ist.

Also ist es im Grunde ein Sturm im Wasserglas. Man kann in dem Fall nicht einmal sagen, dort wo es raucht, brennt es, weil Sie behaupten, es kann nicht mehr brennen. In diesem Sinne werden wir weder der Dringlichkeit noch der Substanz zustimmen, weil das ein ge-wollter Akt des Föderalismus war, das auf die Länder, in die Hoheit der Länder zu überge-ben. Danke sehr. (Beifall)

 

Das gesamte kurzschriftliche Protokoll und die Beilagen sind im Internet abrufbar:

www.land-oberoesterreich.gv.at

> Politik > Landtag > Landtagsmaterialien > Kurzschriftliche Berichte des Oö. Landtags (Sitzungsprotokolle)

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