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Antiesenhofen

Aus Fehlern wird offenbar nicht gelernt!
Keine SPÖ-Zustimmung zur Grundabtretung für die Bauarbeiten
Kreuzung Hackledter-Straße/Antiesenhofener Landesstraße!

Wie bereits beim Gehsteigprojekt Minaberger Straße,
wo erstens um keine Baugenehmigung beim Land Oö. angesucht wurde,
zweitens die ursprünglich für die Ausfinanzierung des Feuerwehrhauses zugesagten Mittel in der Höhe von 2 x € 54.000 auf dieses Projekt umgeschichtet werden mussten
und drittens dadurch für die Ausfinanzierung des Feuerwehrhauses ein größeres Darlehen aufgenommen werden musste, geht das eigenmächtige Handeln der Frau Bürgermeisterin offenbar weiter!

Jetzt wurde das nächste Projekt (Bauarbeiten Kreuzung Hackledter-Straße/Antiesenhofener Landesstraße) von ihr im Alleingang begonnen und gestaltet. Lediglich ein Aktenvermerk vom 19. Oktober, mit dem Hinweis, dass die Baumaßnahmen in der nächsten Gemeinderatssitzung besprochen werden und dass der Gemeinde keine Kosten entstehen, wurde den Fraktionsobmännern zugestellt. Es wurde am 2. November mit dem Bau begonnen – ohne jedoch vorher eine Bauausschuss-Sitzung abgehalten zu haben. Gemeindegrund wurde ohne Rücksprache mit den Fraktionen und ohne vorherigen Gemeinderatsbeschluss abgegraben! (=> AMTSMISSBRAUCH!) Am 4. November wo die Arbeiten bereits im Gange waren und der Gemeindegrund bereits abgegraben war, wurde die erste Bauausschuss-Sitzung einberufen. Zwischen 19. Oktober und 4. November (14 Tage!) erfolgte kein weiterer Informationsfluss. Als Bürgermeisterin hätte sie jedoch die Pflicht gehabt, die Fraktionen umgehend über diesbezügliche Vorgehensweisen zu informieren.

Es kann und darf nicht sein, dass solche Entscheidungen von der Frau Bürgermeisterin im Alleingang getroffen werden, die der Gemeinderat dann im Nachhinein legitimieren soll.  Es gibt eine Gemeindeordnung an die sich alle Organe der Gemeinde zu halten haben! Außerdem haben wir in Österreich eine DEMOKRATIE und keine Diktatur!

Die SPÖ-Fraktion hat dem Antrag auf Grundabtretung nicht zugestimmt, da wir mit der wiederholten eigenmächtigen und gesetzeswidrigen Vorgangsweise der Frau Bürgermeisterin nicht einverstanden und enttäuscht waren! Wir stehen für gemeinsames und konstruktives Arbeiten, wie zum Beispiel beim Ferienpass, aber wir stehen sicher nicht dafür, dass wir eigenmächtige Entscheidungen immer nachträglich absegnen. Von einer Aufsichtsbeschwerde beim Land Oö. wegen Amtsmissbrauch haben wir aber nochmal Abstand genommen.

Abstimmungsergebnis 11 ja : 8 nein

Der Antrag auf Grundabtretung wurde somit abgelehnt, da die dafür benötigte Zweidrittelmehrheit nicht erreicht wurde. (§ 67 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990) Somit muss in der nächsten Gemeinderatssitzung nochmals abgestimmt werden. Sollte erneut kein positiver Beschluss erreicht werden, müsste die Frau Bürgermeisterin alles auf Ihre eigenen Kosten zurückbauen lassen! (Amtshaftung!)
Da dies nicht im Sinne der SPÖ-Fraktion ist und in der Hoffnung, dass die Frau Bürgermeisterin diesmal wirklich daraus gelernt hat, werden wir bei der neuerlichen Abstimmung zustimmen.

Errichtung eines Gehsteiges
an der Hackledter-Straße

Die SPÖ ist prinzipiell für die Errichtung dieses Gehsteiges, weil er einen wesentlichen Sicherheitsfaktor für die Bevölkerung, besonders für die Anrainer, darstellt. Da der SPÖ-Fraktion aber bis zur Gemeinderatssitzung am 18. November weder eine Kostenaufstellung noch Pläne oder Niederschriften mit den Anrainern (Höhe der Grundablöse, Entschädigungsleistung für entfernte Hecken, …) zugestellt wurde, haben sich die SPÖ-Gemeinderäte der Stimme enthalten.

Abstimmungsergebnis 15 ja : 4 nein
(Anmerkung: Wer sich der Stimme enthält, lehnt den Antrag laut § 51 Abs. 2 der Oö. Gemeindeordnung 1990 ab)

Bild: Baustelle Gehsteigbau Antiesenhofen

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