Bürgeraufstand in Rampfen
Bürgeraufstand in Rampfen gegen Hundeplatz!
Zwei hitzige Bürgerfragestunden im Rahmen der Gemeinderatssitzungen und ein „Runder Tisch“ waren notwendig, bis sich der Schildorner Gemeinderat endlich durch einen einstimmigen Beschluss auf die Seite der hilfesuchenden und fast schon verzweifelten Rampfener Bürger/innen stellte.
Obwohl es der Bürgermeister selbst zu Beginn der Sitzung am 9. Dezember noch ablehnte, den von den Rampfener Bürger/innen Wochen zuvor bereits vorgeschlagenen Text in der Sitzung zu behandeln, konnte folgender Beschluss unter dem von der SPÖ eingebrachten Punkt – nach langer Diskussion – einstimmig herbeigeführt werden:
SPÖ-Antrag:
Grundsatzbeschluss:
Der GR ist der Auffassung, dass die Zucht und Abrichtung von Hunden in dem vom Interessenten Leimgruber (Rampfen) angeführten Ausmaß (Bürgerfragestunde, Runder Tisch) einer vorherigen Sonderwidmung im Gründland bedarf.
Der GR ist der Meinung, dass eine Umwidmung nicht im Interesse der Gemeinde ist.
Von diesem Grundsatzbeschluss ist Herr Leimgruber nachweislich zu informieren!
Damit stellt der Gemeinderat klar, dass die vom Besitzer Herrn Leimgruber angekündigte Nutzung nicht möglich ist.
Den ersten Aufreger verursachte Herr Leimgruber, als Mitte Oktober plötzlich Schubraupen in Rampfen eine ca. 6000m2 Fläche planierten, ohne die dafür notwendige naturschutzrechtliche Bewilligung einzuholen. Diese Bewilligung liegt im übrigen bis zum heutigen Tag nicht vor.
Dass sich die Nachbarn natürlich um die drohende Lärmentwicklung vom Hundeabrichteplatz und ihre Lebensqualität sorgen machen, ist wohl für alle nachvollziehbar. Darüber hinaus bestehen aber auch ernste Sorgen, welche Gefahren von den scharfen Hunden selbst ausgehen. In den – teils auch von Herrn Leimgruber – auf youtube präsentierten Videos werden jedenfalls Hunde und Ausbildungsmethoden gezeigt, die niemand wirklich gerne in seiner Nachbarschaft haben möchte. Auch um die Sicherheit ihrer Kinder machen sich die Rampfener natürlich große Sorgen.
Für umso größeres Unverständis sorgte daher der Bürgermeister nicht nur bei den Rampfenern, weil er Herrn Leimgruber in atemberaubender Geschwindigkeit von den Schreiben und Einwendungen der Bürger informierte, während Rechtsauskünfte, die für die Rampfener sprachen, einfach am Gemeindeamt verstaubten.
Auch seine Antwort auf die Frage von GR Hirtenlehner, ob er nun dem Hundeabrichteplatz eher postiv oder negativ gegenüberstehe, verdutzte die Rampfener Brüger/innen nicht schlecht: Bgm. Schoibl: „Da hinten, wo der Platz ist, habe ich von mir aus nichts dagegen, mich betrifft es ja nicht.“
Und obwohl der Bürgermeister nach Angaben von Herrn Laimgruber bereits Ende des Sommers von den Vorhaben des Hundezüchters informiert wurde, hieß es Ende November noch immer, man könne noch nichts sagen, weil zuerst noch Rechtsauskünfte eingeholt werden müssen.
Außerdem hat der Bürgermeister entgegen des bei der ersten Bürgerfragestunde vorgebrachten ausdrücklichen Wunsches der Bürger/innen, bei „seiner“ Gemeindestellungnahme im Naturschutzverfahren die Bedenken der Bürger/innen überhaupt nicht erwähnt. Dass sich da so mancher im Stich gelassen fühlte, ist verständlich.
Die Aufgabe der Gemeinde sollte sein, die Interessen der Gemeindebürger/innen bestens zu vertreten.
Ganz generell werden die Stimmen immer lauter, die private Schutzhundeabrichtung überhaupt zu verbieten.
In Wien ist das „Scharfmachen“ von Hunden bereits verboten. Private Tierhalter dürfen keine Schutzhundeausbildung, die ein gegen den Menschen gerichtetes Angriffsverhalten beinhaltet, durchführen. Nur Diensthunde von Polizei und Bundesheer sind von der Regelung ausgenommen!