Landtag
Gegen Reduzierung der Familienbeihilfe für Ausländer!
Rede von Landtagsabgeordneten Christian Makor im Oberösterreichischen Landtag am 10. Juni 2010
Abg. Makor:
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf vorab gleich berichten, dass wir weder der Dringlichkeit noch der Substanz dieses Antrags wesentlich näher treten werden und näher treten werden können. Lieber Kollege Nerat, vielleicht liegt es daran, dass du heute Nacht um Mitternacht noch Internet gesurft hast, dass die Argumentation für diesen Antrag nicht ganz ausgeschlafen ist. Es ist nämlich in der Tat so, dass es mehr rechtliche Fragen gibt, die offen sind, und die in Wirklichkeit sehr, sehr fraglich sind, ob sie dem EU-Recht entsprechen, nämlich die Reduzierung der ins EWR-Ausland zu überweisenden österreichischen Familienbeihilfen und sich daran zu orientieren an den Lebenshaltungskosten des jeweiligen Wohnstaates, wäre aus unserer Sicht und auch aus Sicht von Juristen des Sozialministeriums laut derzeitiger Gesetzeslage ein klarer Verstoß gegen das Unionsrecht. Warum? Weil in Artikel 7 der Verordnung der Europäischen Union, nämlich der Verordnung 883/2004 ausdrücklich vorgesehen ist, dass Geldleistungen nach der Verordnung nicht gekürzt werden dürfen, wenn der Berechtigte in einem Mitgliedsstaat wohnt. Das glaube ich lässt an Deutlichkeit wenig über, und im Artikel 65 dieser Verordnung steht, dass der Anspruch auf Familienleistungen für Angehörige, die in einem anderen Mitgliedsstaat wohnen, nach den Rechtsvorschriften des jeweils zuständigen Mitgliedsstaats besteht, so auszuzahlen sind, als ob die Familienangehörigen in diesem Staat wohnen würden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus diesem Grund kürzt auch kein anderes Mitgliedsland Familienleistungen, die ins Ausland überwiesen werden. Sollte Österreich tatsächlich diese Vorgangsweise wählen, so würde uns mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch ein Vertragsverletzungsverfahren ins Haus stehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich unterstelle es einfach, die Substanz dieses Antrags nach, der im Grunde auch eine Bundeskompetenz ist, geht es im Wesentlichen offensichtlich nicht um die Sache, sondern darum, ein weiteres Mal klar und deutlich auf den Tisch zu legen, wie man ausländischen Mitbürgern, die hier bei uns legal sind, ordentlich arbeiten, irgendwas wegnehmen kann. Wir leben, meine sehr verehrten Damen und Herren, im vereinten Europa, wir haben die Verträge unterschrieben, wir haben ein Volksabstimmung abgeführt, wir sollten das zur Kenntnis nehmen, dass wir der Europäischen Union beigetreten sind. Ich darf im Übrigen informieren, dass es 260.000 Österreicherinnen und Österreicher gibt, die im Ausland arbeiten und dort Familienbeihilfe in Anspruch nehmen. Und ich denke mir, dass all jenen, die innerhalb Europas wohnen und hier bei uns arbeiten, legal arbeiten, den Anspruch haben, der auch ausgezahlt werden soll, ich finde, das ist fair, und ich finde, das ist gerecht. Danke sehr. (Beifall)
Das gesamte kurzschriftliche Protokoll und die Beilagen sind im Internet abrufbar:
http://www.land-oberoesterreich.gv.at
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