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 Getränkesteuer: Ried muss
 210.000 Euro zurückzahlen

RIED. Demnächst wird ein endgültiger Strich unter die Getränkesteuer-Diskussion gezogen. Dies kostet die Stadtgemeinde Ried rund 210.000 Euro.
Die bis zum Jahr 2000 eingehobene Steuer, die einen nicht unerheblichen Teil der  kommunalen Budgets ausmachte, wurde einst vom Europäischen Gerichtshof mit dem Argument „nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar“ gekippt. Daraufhin entbrannte ein Rechtsstreit über die Refundierung der geleisteten Abgaben.
Während die Gastronomie keine Rückzahlungen zu erwarten hat, weil hier laut EU-Rechtsauffassung nicht eine Besteuerung von Getränken sondern von Dienstleistungen vorliege, bekommt nun jedoch der Handel die zwischen den Jahren 1995 bis 2000 vorgeschriebenen Abgaben retour. In Ried machten 15 Betriebe für diesen Zeitraum 210.000 Euro geltend.
Die Zahlungen erfolgen bis 30. April 2009. Die fälligen Gelder hat die Stadt Ried durch eine Rücklage sichergestellt. Nach derzeitigem Stand der Dinge wird der Bund etwa ein Viertel des finanziellen Aufwandes durch eine Ausgleichszahlung abgelten.
Für Sozialstadtrat Erich Rohrauer eine Angelegenheit mit doppelt bitterem Beigeschmack: „Die Getränkesteuer war eine indirekte Steuer, wurde also vom Endverbraucher bezahlt. Folglich müssten die Kunden und nicht der Handel das Geld bekommen. Und nun muss die Allgemeinheit noch ein weiteres Viertel drauflegen, in Form von Steuergeldern für die Ausgleichszahlung.“

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