LAbg. Christian Makor
SP erreicht Erhöhung der Wohnbeihilfe
Anhebung von 3 Euro auf maximal 3,50 Euro pro m2 Wohnfläche erfolgt mit 01.01.2009.
Als „wichtigen sozialpolitischen Schritt“, bezeichnet SP-Landtagsabgeordneter Christian Makor die kürzlich beschlossene Anhebung der Wohnbeihilfe. Diese Erhöhrung sei in Zeiten rasanter Teuerungen ein bedeutender Beitrag zu leistbarem Wohnen für rund 30.000 oberösterreichische Haushalte.
Immer mehr Menschen in OÖ müssen sich sorgen, wie sie mit dem, was sie verdienen, bis zum Monatsende über die Runden kommen. "Das Land OÖ kann über die Wohnbeihilfe vielen BewohnerInnen angesichts der Preisexplosion im Bereich der Daseinsvorsorge helfen. Aufgrund der rasanten Steigerungen bei den Kosten für Wohnen war es nötig, die maximale Wohnbeihilfe für Menschen mit niedrigem Einkommen monatlich von 3 Euro auf 3,50 pro Quadratmeter Wohnfläche zu erhöhen", stellt Christian Makor dar. Ebenso wird die Einkommensabstufung beim Bezug der Wohnbeihilfe flexibler gestaltet, um übertriebene Härten bei einer leichten Überschreitung der Einkommensgrenze zu vermeiden.
Wohnbau-Landesrat Kepplinger hat auf Landesebene mit der Anhebung der Wohnbeihilfe eine Entlastung vieler Menschen erreicht. "Diese Reform gleicht die Teuerung bei den Wohnkosten in den letzten Jahren aus und setzt soziale Standards, indem auch für Menschen mit niedrigem Einkommen geeigneter Wohnraum leistbar bleibt. Die SP OÖ setzt damit einen wirksamen Schritt zur Armutsbekämpfung durch", erklärt Makor.
Die aktuell beschlossene Wohnbeihilfen-Verordnung 2009 umfasst drei Hauptpunkte:
• Eine Anhebung des anrechenbaren Wohnungsaufwands (max. Wohnbeihilfe): von 3 Euro auf 3,50 Euro pro m2 Wohnnutzfläche und Monat ab 01.01.2009.
• Eine "flachere" und damit fairere Einschleifregelung:
bei Überschreiten der Einkommensgrenze für die maximale Wohnbeihilfe wird nun nicht mehr pro Euro Überschreitung ein Euro Wohnbeihilfe gestrichen, sondern nur noch 75 Cent gekürzt. Damit bleibt jenen, deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze nur knapp übersteigt, 25 % mehr Geld in der Haushaltskassa.
• Eine Wertanpassung der Einkommensgrenzen:
für Ein- und Zweipersonen-Haushalte an den ab 2009 relevanten Ausgleichs zulagen-Richtsatz
Ein-Personen-Haushalt: von 810 Euro auf 837 Euro
Zwei-Personen-Haushalt: von 1.107 Euro auf 1.134 Euro,
für Mehrpersonen-Haushalte wurde ebenso eine Wertanpassung der Einkommensgrenze um 108 Euro vorgenommen.
Die Anhebung wird automatisch an alle weitergegeben, deren Beihilfenzusicherung über den 31.12.2008 hinaus gilt.