StR Sabine Steffan
„Fahr gemeinsam statt einsam“ – Geld sparen und Umwelt schützen durch Fahrgemeinschaften: Jetzt macht auch das Innviertel mit bei www.fahrgemeinsam.at
Neue Mitfahrbörse für Bezirke Ried, Schärding und Grieskirchen spart den PendlerInnen viel Geld und schützt Umwelt und Klima
Horrende Treibstoffpreise und ein relativ schlecht ausgebautes und vertaktetes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln: Pendeln wird für immer mehr ArbeitnehmerInnen in den Bezirken Ried, Schärding und Grieskirchen zu einer steigenden finanziellen Belastung. „Dem wollen wir etwas Wirksames und Innovatives entgegensetzen“, dachte sich der Vorstand des Rieder Frauennetzwerks3 – und setzt auf organisierte Fahrgemeinschaften, die zumindest die Geldtaschen der Pendlerinnen und Pendler und natürlich die Umwelt schonen.
„So lange das Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln nicht besser ausgebaut ist, ist es für viele PendlerInnen einfach nicht möglich, vom Auto in Öffis umzusteigen, auch wenn das die beste, günstigste, sicherste und klimaschonendste Möglichkeit ist“, wissen die 3 Frauen des Rieder Frauennetzwerkes 3, Vorbild ist ein Mühlviertler Projekt, das unter dem Namen www.fahrgemeinsam.at auch im Internet vertreten ist.
Einig sind sich die drei Vorsitzenden, dass diese Plattform im Mühlviertel bereits gut angenommen wird. „Wir brauchen somit das Rad nicht neu erfinden und können auf der guten Zusammenarbeit mit dem Frauentrainingszentrum Rohrbach aufbauen“, stimmen Wageneder, Sabine Steffan und Yvonne Aigner auch mit Anna Pucher vom Regionalmanagement Innviertel überein.
Und so funktioniert diese PendlerInnen-Initiative:
Um passende Fahrten (= Mitfahrmöglichkeiten) zu suchen, klicken Sie auf den Punkt „Fahrt suchen". Um nach Mitfahrwünschen (= MitfahrerInnen) zu suchen, klicken Sie auf den Punkt „Mitfahrwunsch suchen". Sie können dann Ihre Suche nach verschiedenen Kriterien einschränken. Für die Suche nach Fahrten und Mitfahrwünschen brauchen sie nicht registriert oder eingeloggt sein.
Registrieren, Login: Um Fahrten und Mitwahrwünsche eingeben zu können oder wenn Sie mit FahrerInnen Kontakt aufnehmen wollen, müssen Sie sich registrieren. Dann können Sie Einträge machen und später auch verändern. Die Registrierung ist nur einmal notwendig. Sie erhalten einen Benutzernamen und ein Password. Bei späteren Besuchen auf der Website können Sie sich mit diesem Benutzernamen und Password über "Login" anmelden.
Im Punkt „Meine Daten" (nur sichtbar, wenn sie eingeloggt sind) können Sie Ihre Daten bearbeiten oder Ihr Konto (Zugang) löschen. Hier können Sie auch eingetragene Fahrten oder Mitfahrwünsche verändern bzw. löschen. Sie finden hier auch den Befehl „verifizieren". Dies bedeutet, dass Ihre Angaben zur Adresse überprüft werden, indem Ihnen per Post ein Authentifizierungscode zugesendet wird. Sie genießen dann einen höheren Vertrauensstatus. Fahrten und Mitfahrwünsche, welche nicht mehr aktuell sind, werden automatisch nicht mehr angezeigt.
Fahrgemeinschaften bilden
Wurde eine passende Fahrt/Mitfahrwunsch gefunden, ist es sinnvoll, per Telefon Kontakt aufzunehmen. Ist keine Telefonnummer angegeben, kann über die Funktion Kontaktformular (eine eMail wird gesendet) ein Kontakt hergestellt werden.
Folgende Dinge sollten vor Fahrtantritt vereinbart werden:
Genauer Einstiegs- und Ausstiegsort, eventuelle Kostenbeteiligung, Nachfrage ob Fahrt zum genannten Zeitpunkt tatsächlich stattfindet, Handynummern austauschen. Einmal vorher telefonieren, um einen persönlichen Kontakt hergestellt zu haben, ist sinnvoll.
Ob Kilometergeld für die Mitnahme bezahlt wird, ist Verhandlungssache. Falls Kilometergeld bezahlt wird, soll dieses vor Fahrtantritt festgelegt werden. Das Kilometergeld soll eine anteilige Abgeltung der tatsächlichen Ausgaben sein. Zur Zeit werden 8 Cent pro Kilometer vorgeschlagen.
Versicherungsrechtliche Aspekte finden sie bei folgenden ExpertInnen
http://www.oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1111568.html (siehe Anhang)
PendlerInnen-Zahlen (laut Arbeiterkammer):
Bezirk Ried:
Der Anteil jener ArbeitnehmerInnen, die aus dem Bezirk Ried auspendeln (müssen), liegt insgesamt bei ca. 36 Prozent. Das ist im Vergleich aller oberösterreichischen Bezirke nach Braunau der zweitniedrigste Wert. Nur in wenigen Gemeinden liegt dieser Prozentsatz deutlich über dem Bezirksdurchschnitt. Am ausgeprägtesten ist dies in Mühlheim, Geinberg und Geiersberg der Fall.
Stark unterschiedlich ist der Anteil der Arbeitnehmer/-innen, die ihren Arbeitsplatz direkt vor Ort, also in ihrer Wohnsitzgemeinde oder in der Nachbargemeindehaben: Während es z.B. in Neuhofen (ein Prozent), Geiersberg (3,4 Prozent) und Mehrnbach (3,9 Prozent) sehr wenige sind, ist dieser Anteil in der Bezirkshauptstadt Ried mit rund 52 Prozent äußerst hoch, aber auch in Eberschwang mit fast 30 Prozent durchaus beachtlich. Im Bezirksdurchschnitt beträgt der Anteil der im Wohnort bzw. in einer Nachbargemeinde Arbeitenden gut 24 Prozent. In einigen kleineren Gemeinden ist dieser Anteil bei den Frauen deutlich höher als bei den Männern. Das mag oft durchaus als positiv empfunden werden. Ist aber auch ein Indiz dafür, dass Frauen- aus mehreren Gründen- beruflich oft weniger mobil sind.
Innerhalb des Bezirks haben insgesamt 64 Prozent der hier wohnenden, berufstätigen Arbeitnehmer/-innen ihren Arbeitsplatz.
Große Entfernungen – hohe Kosten
Der Anteil der AuspendlerInnen ist Im Bezirk Ried zwar deutlich niedriger als in anderen Bezirken, dennoch ist berufsbedingtes Pendeln für viele Menschen ein wesentliches Thema. Immerhin fahren beispielsweise 11,5 Prozent aller unselbständig Erwerbstätigen aus dem Bezirk in die Landeshauptstadt zur Arbeit.
Bezirk Schärding
Der Anteil jener ArbeitnehmerInnen, die aus dem Bezirk Schärding auspendeln (müssen), liegt in vielen Gemeinden deutlich über 50, in einigen sogar bei 60 Prozent und mehr (z.B. Dorf an der Pram, Altschwendt). Im Bezirksdurchschnitt sind es – ohne 1700 in Schärding wohnhafte und steuerpflichtige ArbeitnehmerInnen, die auf dem Weg zu ihrem Arbeitsplatz ins benachbarte Bayern pendeln – 48 Prozent.
Stark unterschiedlich ist der Anteil der ArbeitnehmerInnen, die ihren Arbeitsplatz direkt vor Ort, also in ihrer Wohnsitzgemeinde oder in der Nachbargemeinde, haben: Während es z.B. in Diersbach mit 6,2 Prozent sehr wenig sind, ist dieser Anteil in Kopfing mit über 31 Prozent hoch. Im Bezirksdurchschnitt sind es nicht ganz 16 Prozent, wobei dieser Anteil in vielen Gemeinden bei den Frauen deutlich höher ist als bei den Männern. Das mag oft durchaus als positiv empfunden werden, ist aber auch ein klares Indiz dafür, dass Frauen – aus mehreren Gründen – beruflich weniger mobil sind. Innerhalb des Bezirks haben insgesamt 49,8 Prozent der hier wohnenden, berufstätigen ArbeitnehmerInnen ihren Arbeitsplatz.
Große Entfernungen – hohe Kosten
Der Anteil der AuspendlerInnen ist zwar hoch, liegt aber doch recht deutlich unter jenem anderer Bezirke, insbesondere des Mühlviertels. Die zurückzulegenden Entfernungen sind aber zum Teil beachtlich: Fast 17 Prozent pendeln in die Landeshauptstadt Linz, selbst aus der Bezirkshauptstadt Schärding sind es trotz mehr als 100 Kilometer Entfernung noch mehr als 16 Prozent! Das ist im Einzelfall oft auch teuer, wie folgendes Beispiel beweist:
Die Modistin Erika R. aus Schardenberg fährt täglich mit dem Auto zu ihrem Arbeitsplatz nach Linz und retour (220 km). Bei durchschnittlichem Benzinverbrauch von 7,5 Liter kostet sie das monatlich ca. 400 Euro nur an Treibstoffkosten. Das sind 38 Prozent ihres Netto-Einkommens von 1050 Euro.
Bezirk Grieskirchen
Der Anteil jener unselbstständig Erwerbstätigen, die aus dem Bezirk Grieskirchen auspendeln (müssen), liegt insgesamt bei rund 57 Prozent. In einigen Gemeinden ist dieser Anteil sogar höher als 70 Prozent: Am stärksten in Kematen (78,5 Prozent), gefolgt von Wallern (73,2) und Pram (71,3). Die Gemeinden mit dem niedrigsten Anteil an berufsbedingten AuspendlernInnen kommen auch noch auf deutlich mehr als 40 Prozent. Beispiele dafür sind Weibern (42,5), Michaelnbach und Hofkirchen (je 45,7 Prozent).
Stark unterschiedlich ist der Anteil der ArbeitnehmerInnen, die ihren Arbeitsplatz direkt vor Ort, also in ihrer Wohnsitzgemeinde oder in der Nachbargemeinde, haben: Während es beispielsweise in St. Thomas und Schlüßlberg sehr wenige sind (3,9 bzw. 4,3 Prozent), beträgt dieser Anteil in der Bezirkshauptstadt Grieskirchen (inkl. Nachbargemeinden) immerhin gut 31 Prozent, in Gaspoltshofen und Peuerbach sogar etwas mehr. Im Bezirksdurchschnitt sind es 18,4 Prozent. Innerhalb des Bezirks haben insgesamt 43 Prozent der hier wohnenden ArbeitnehmerInnen ihren Arbeitsplatz.
Die persönlichen Kosten der beruflichen Mobilität
Der Anteil der Bezirks-AuspendlerInnen ist mit 57 Prozent höher als im oberösterreichischen Durchschnitt (47 Prozent), im Vergleich aller oberösterreichischen Bezirke liegt Grieskirchen damit im Mittelfeld. PendlerInnen aus dem Bezirk Grieskirchen haben es im Durchschnitt mit etwas geringeren Entfernungen zu tun. ArbeitnehmerInnen, die 30 Prozent ihres Nettoeinkommens und mehr für die Kosten ihrer beruflichen Mobilität aufwenden müssen, sind daher eher die Ausnahme. Aber Pendeln zwischen Orten wie Geboltskirchen, Pram, Haag und Linz ist trotzdem teuer:
Die Sekretärin Maria S. legt täglich 148 km (hin und retour) auf ihrem Weg zum und vom Arbeitsplatz zurück. Ihr Auto hat einen Benzinverbrauch von sieben Litern je 100 km. Die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsplatz kostet Maria S. monatlich 270 Euro alleine an Treibstoffkosten. Das sind 24 Prozent ihres Monats-Nettoeinkommens in der Höhe von 1130 Euro.
Anhang:
Hallo Mitfahrer – Fahrgemeinschaften
STAMK-Rechtsabteilung zu Fahrgemeinschaften
Mag. Gabriele Pink, Juristin
Fahrgemeinschaft, Autostoppen… Mitfahrerhaftung im allgemeinen!
Immer wieder kommt es vor, dass man als Lenker eines Kraftfahrzeuges von Bekannten, Verwandten oder gar fremden Personen (sogenannten Autostoppern) gefragt wird, ob diese nicht mitfahren können!
Wie groß ist das Risiko im Rahmen einer Fahrgemeinschaft und beim Autostoppen wirklich? Wie kann man sich absichern bzw. welche Regeln sind zu beachten, ohne dabei im wahrsten Sinn des Wortes draufzuzahlen?
Da die Lenker und Mitfahrer oftmals über die Haftungsproblematik und Risken wenig bis gar nicht Bescheid wissen und bei der STAMK-Rechtsabteilung häufig um Beratung ersuchen, soll hiermit das Risiko jemanden im Auto mitzunehmen bzw. mitgenommen zu werden in Grundzügen dargelegt werden:
Haftung des Lenkers:
Verschuldet der Lenker einen Unfall, haftet er für die daraus entstehenden Folgen, sei es, dass Personen verletzt, oder Sachen beschädigt wurden. Er hat mit Schadenersatzforderungen, wurden Personen verletzt oder gar getötet, überdies mit einem Strafprozess zu rechnen.
Haftung ohne Verschulden?
Trifft den Lenker kein Verschulden, sondern passiert der Unfall z.B. infolge eines unvorhersehbaren Reifenschadens, bezahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schadenersatzforderungen. Liegt aber ein sogenanntes unabwendbares Ereignis vor, ist niemand zum Schadenersatz verpflichtet.
Im Speziellen:
1.) Strafrechtliche Haftung:
Eine strafrechtliche Haftung des Lenkers eines Kraftfahrzeuges kann nicht ausgeschlossen werden. Wohl aber kann das Risiko, dass Mitfahrer bei einem Unfall verletzt werden, unter anderem (wie vorausblickende, defensive Fahrweise) dadurch verringert werden, dass man als Lenker strikte darauf achtet, nur jene Personen mitzunehmen, die tatsächlich Sicherheitsgurt bzw. Sturzhelm widmungsgemäß verwenden.
In diesem Zusammenhang ist aber zu erwähnen, dass der Lenker von der Exekutive nicht bestraft werden kann, wenn ein Mitfahrer Sturzhelm oder Sicherheitsgurt nicht verwendet (Ausnahme: Lenker muss bei Kindern bis zum 14. Geburtstag dafür sorgen, dass diese ordentlich gesichert sind).
2.) Zivilrechtliche Haftung:
Bezüglich der Haftung des Lenkers für die Schadenersatzansprüche der Insassen (wie Schmerzengeld, Verdienstentgang, Sachschäden) ist es möglich, sich als Zulassungsbesitzer bzw. Lenker eine sogenannte Haftungsbeschränkungserklärung unterschreiben zu lassen. Dieses Formular liegt in der STAMK-Rechtsabteilung auf!
Sie ist jedoch wegen des in der Regel umfassenden Versicherungsschutzes durch die Kfz-Haftpflichtversicherung praktisch nicht notwendig, könnte aber beispielsweise bei sehr hohen Schadenersatzforderungen (Überschreiten der Deckungssumme!) oder hinsichtlich einer Maluseinstufung durch die eigene Versicherung nach Bezahlung der Schadenersatzforderungen von Bedeutung sein.
Sollte ein Haftungsausschluss vereinbart werden, ist zu beachten, dass man die Haftung nicht generell ausschließen kann, sondern der Haftungsausschluss dort beginnt, wo die Versicherungssummen enden.
Kann den Insassen ein Mitverschulden treffen?
Mit einer Kürzung der Schadenersatzansprüche nach einem Unfall muss derjenige Mitfahrer rechnen, der
- sich wissentlich einem alkoholisierten Lenker anvertraut,
- durch sein Verhalten den Unfall zumindest mitverschuldet, z.B. dem Lenker ins Lenkrad greift bzw.
- seine Verletzungen durch das Nichtverwenden von Sturzhelm bzw. Sicherheitsgurt mitverursacht.
Zu bedenken ist aber ohnedies:
Wie groß das Risiko ist, sich einem Lenker anzuvertrauen, dessen Fahrkünste nicht bekannt sind, bzw. jemanden mitzunehmen, der einem fremd ist, möge jeder nach den Umständen des Einzelfalles selbst entscheiden.
Die JuristInnen der STAMK-Rechtsabteilung stehen jedenfalls bei der Klärung haftungsrechtlicher Fragen, bei der Durchsetzung von berechtigten Schadenersatz-ansprüchen bzw. Problemen hinsichtlich der Versicherungsdeckung zu Ihrer Verfügung.
In diesem Zusammenhang maßgebliche gesetzliche Neuerungen:
Neu seit 1. Oktober 2004:
1.) Änderung des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungs-Gesetzes (KHVG):
Anhebung der gesetzlichen Mindestversicherungssumme der KFZ – Haftpflichtversicherung von € 1.090.092,- auf € 3 Mio.!
2.) Änderung des EKHG (Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz):
Neu ist, dass bei der nach dem Verschulden unabhängigen Haftung nach EKHG die Unentgeltlichkeit der Beförderung für die Haftung keine Rolle mehr spielt und dem Lenker vom Mitfahrer durchaus z. B. ein Kaffee bezahlt werden darf.
Stadträtin Sabine Steffan
phone: 0664/4033126 od. 07752/80018/31
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