LKW-Fahrverbote erlassen
Verkehrsreferat des Landes OÖ setzt weitere LKW-Fahrverbote zum Schutz der Anrainer um.
Fahrverbot für LKW über 3,5 t auf der B 141 im Bezirk Braunau und auf Landesstrassen im Bezirk Ried/I. erlassen
Das Verkehrsreferat des Landes OÖ setzt seinen Weg zum Schutz der Anrainer auf stark befahrenen LKW-Routen im Bundesland konsequent fort.
"Die Bezirkshauptmannschaften Braunau und Ried im Innkreis haben meine volle Unterstützung bei den nun erlassenen Verordnungen für ein Fahrverbot für LKW über 3,5 Tonnen in stark belastenden Gebieten. Mir geht es dabei um den Schutz der Anrainer, die bis zum Bau leistungsfähiger und überfälliger Ortsumfahrungen besser vor Verkehrslärm geschützt werden sollen. Gleichzeitig beauftrage ich die Polizei in diesen Gebieten mit rigoroser Kontrolle der Fahrverbote", gab Erich Haider, Verkehrsreferent des Landes OÖ, am Dienstag bekannt.
Im Bezirk Braunau betrifft die Verordnung die B 141, Rieder Straße, beginnend im Gemeindegebiet von Aspach bei Straßenkilometer 37,6 bis zu ihrem Ende im Ortsgebiet von Altheim.
Im Bezirk Ried/I. geht es um die L 1087, Wippenhamer Straße, in ihrem gesamten Verlauf von der Kreuzung mit der B 141, Rieder Straße, bis zur Kreuzung mit der L 510, Weilbacher Straße.
Bei der L 510, Weilbacher Straße, gilt das Fahrverbot von km 11,705 (Kreuzung mit der L 1087) bis zu km 14,733.
Im Falle der L 511, Gurtener Straße, reicht das Verbot von km 3,160 bis zu km 3,510, jeweils bis zu den Kreuzungen mit der L 1087, Weilbacher Straße.
Von diesen Fahrverboten ist jeweils der Quell- und Zielverkehr in den betreffenden Gebieten ausgenommen, ergänzt Haider.
"Neben der wirksamen Mautausweichverordnung und den nun ergänzend erlassenen Fahrverboten in den Bezirken Vöcklabruck, Braunau und Ried/I, prüfen die zuständigen Bezirkshauptmannschaften weitere LKW-Fahrverbote. Es ist zum Schutz der betroffenen Bevölkerung wichtig und notwendig, diese Fahrverbote bis zum Bau entlastender Umfahrungen konsequent umzusetzen", steht für Landeshauptmannstellvertreter Erich Haider fest.