Diskriminierende Regelung
SPÖ-Bezirksfrauenvorsitzende Barbara Huber urgiert Forderung nach sofortigem Aus für diskriminierende Regelung
Notstandshilfe ist Versicherungsleistung – daher weg mit Anrechnung des Partnereinkommens!
Obwohl die Notstandshilfe eine Versicherungsleistung aufgrund eingezahlter Beiträge ist, wird sie als Mischung aus Versicherungs- und Wohlfahrtsleistung gehandhabt und nur dann gewährt, wenn eine „soziale Notlage“ im Haushalt vorliegt. Schon ein monatliches Nettoeinkommen von 1.200 Euro des Partners/der Partnerin kann zu hoch sein und der Antrag auf Notstandshilfe wird abgelehnt, bzw. der Anspruch verfällt. In Oberösterreich war das 2011 bei 2356 Personen (2041 Frauen, 315 Männer) der Fall. „Das ist aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht absolut unfair. Diese unsoziale Regelung, die vor allem Frauen diskriminiert, erhöht mit einem Schlag die Armutsgefahr von Familien“, fordert Bezirksfrauenvorsitzende Barbara Huber einmal mehr die sofortige Abschaffung der Anrechnung des Partnereinkommens und weiß sich dabei einer Meinung mit dem SPÖ-Landtagsklub und der Arbeiterkammer OÖ, die ins gleiche Horn stoßen.
Einerseits wird bei der Gewährung der Notstandshilfe geprüft, ob entsprechende Versicherungszeiten erworben wurden, andererseits, ob eine „Notlage“ vorliegt. Zur Beurteilung dieser Notlage wird das Einkommen des Partners bzw. der Partnerin – abzüglich eines geringen Freibetrages von 515 Euro im Monat – miteinbezogen und auf die grundsätzlich zustehende Notstandshilfe angerechnet. Ist der Anrechnungsbetrag höher als der Notstandshilfeanspruch, erhält die Betroffene – in der Mehrzahl der Fälle sind es Frauen – keine Notstandshilfe. Gestrichen oder drastisch reduziert wird damit ein ohnehin geringes Einkommen, da die Notstandshilfe im Schnitt nur 672 Euro monatlich beträgt.
„Es ist nicht einzusehen, dass Frauen, die über Jahre hinweg in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, diese Versicherungsleistung verlieren, wenn sie arbeitslos werden, nur weil das Einkommen ihres Ehemannes oder Partners mit angerechnet wird. Neben niedrigeren Gehältern und Pensionen ist diese Regelung nur eine weitere Ungerechtigkeit, die Frauen finanziell in Bedrängnis bringt“, argumentiert die SP-Bezirksfrauenvorsitzende.
Es gibt viele gute Gründe, warum die Abschaffung der Anrechnung des PartnerInneneinkommens bei der Notstandshilfe sinnvoll ist: Die Kosten von zirka 80 Millionen Euro (laut AMS) sind absolut zu bewältigen und die Entbürokratisierung durch den Wegfall der aufwändigen Prüfung würde sogar Kosten sparen. Außerdem ist es ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung des Einkommensnachteils der Frauen und ein wirksamer Schritt zur Armutsbekämpfung. Frauen haben ein Recht auf ein eigenständiges Leben, das muss sich auch Versicherungs- und sozialen Leistungen widerspiegeln. Wir müssen alles tun, damit sie nicht „einen Mann weit von der Armut entfernt“ sind. Darum müssen wir bei allen sozialen Sicherungssystemen auf individuelle Ansprüche umstellen und abrücken vom Prinzip "Partneranrechnung", so Barbara Huber abschließend.