Windkraftmasterplan
Windkraftmasterplan ersetzt nicht strenge Einzelprüfung!
Makor: "Windenergie ist unverzichtbare Säule im ‘erneuerbaren Energiemix’"!
Der „Windkraftmasterplan OÖ“ darf nach Ansicht des Energiesprechers der SPÖ im Landtag, Christian Makor, keinesfalls eine strenge behördliche Prüfung jedes einzelnen eingereichten Windkraftprojektes ersetzen. Kleinräumige topologische Besonderheiten und spezifische bautechnische Eigenschaften der Anlagen machen auch weiterhin eine detaillierte behördliche Prüfung selbst in ausgewiesenen „Windkraft-Vorrangzonen“ notwendig. "Klare gesetzliche Regeln sollen Konflikte mit Mensch und Natur vermeiden", so Landtagsabgeordneter Makor
Die Ausweisung einer Vorrangzone darf keinesfalls als blinder Persilschein für Windräder missverstanden werden, die behördlich nur noch durch gewunken werden, so Makor.
Schließlich stellt die Errichtung einer Windkraftanlage einen dauerhaften Eingriff in zumeist sensible Lebensräume für Mensch und Natur dar, der nur nach sorgfältiger Abwägung aller Schutzinteressen akzeptiert werden kann.
Für SPÖ-Energiesprecher Makor stellt der Windkraftmasterplan, der heute, 6. Februar 2012, der Landesregierung zur Kenntnis gebracht wird aber trotzdem eine zwar letztlich rechtlich unverbindliche, aber wichtige Orientierungsgrundlage für den Ausbau der Windenergie dar und reduziert durch die Ausweisung von „Tabuzonen“ die Gefahr eines ungeordneten Wildwuchs. Makor: „Die Windkraft ist eine unverzichtbare Säule der künftigen Versorgung Oberösterreichs mit erneuerbarer Energie. Sie ist nicht nur als Energieträger relevant, sondern bietet auch Potential für die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Aus diesen Gründen spricht sich die SPÖ Oberösterreich für einen selektiven Ausbau der Windenergie in Oberösterreich unter strenger Berücksichtigung wesentlicher Qualitätskriterien aus, die in den nächsten Tagen auch im Rahmen der Novelle des ElWOG gesetzlich verankert werden müssen.“
So sei neben einer Mindest-Energie-Effizienz von Windkraftanlagen vor allem auch die Festschreibung von an der Größe der Anlage orientierten Mindestabständen zu den nächstgelegenen Siedlungen – strenger als im Masterplan vorgesehen – zu definieren.
Aus Sicht der SPÖ hat dafür der oberösterreichische Umweltanwalt einen ebenso strengen, wie praktikablen Vorschlag eingebracht, der im Rahmen der anstehenden ElWOG-Novelle unterstützt wird:
· bis 1 MW: 500 m Mindestabstand
· bis 2 MW: 900 m Mindestabstand
· über 2 MW: 1.200 m Mindestabstand
Strenge naturschutzrechtliche Vorgaben bei der Genehmigung sollen auf die Fauna (Vogelzüge, Wildwechsel,…) und Flora besondere Rücksicht nehmen. An Windkraftstandorte in geschlossenen naturnahen Waldgebieten bzw. hochalpinen Regionen sind besonders hohe Naturschutzanforderungen zu stellen.
Das Mitspracherecht der Standortgemeinde soll weiterhin über die Instrumente der Raumordnung und des Baurechts erhalten bleiben, fordert der Landtagsabgeordnete