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Hohenzell

Sehr geschätzte HohenzellerInnen !

In den vergangenen GR-Sitzungen wurde unter anderem über den Voranschlag für das Jahr 2011 und den Rechnungsabschluss für das Jahr 2010 berichtet und einstimmig abgestimmt. Beim Voranschlag ist deutlich erkennbar, dass der Gratiskindergarten im Budget sehr negative Auswirkungen hat und nicht wie mehrmals öffentlich von hochrangiger Seite der Landesregierung versprochen, keine Kosten für die Gemeinden verursacht.
Dieses Versprechen und bei weiteren, so zum Beispiel bei der Spitalsreform, blieb es bei leeren Worten. So haben wir kürzlich von Schließungen und Zusammenlegungen ganzer Abteilungen erfahren müssen. Ab jetzt ist die politische Hand im Land gefordert und ich hoffe, dass ein Umdenken erfolgen wird. Es darf nicht passieren, dass bereits vorhandene Geräte aus Kostengründen oder Grundsatzentscheidungen nicht in Betrieb genommen werden und somit die flächendeckende ärztliche Versorgung der Bevölkerung gefährdet wird.
Ein wichtiger Punkt für die nächsten Monate wird die Überarbeitung des örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes sein. Dazu haben Sie als Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger die Möglichkeit ihre Wünsche bis zum 27. Mai 2011 am Gemeindeamt vorzubringen. Diese Wünsche werden von der Gemeinde gemeinsam mit unseren neuen Ortsplanern Dipl.-Ing. Josef Wageneder und Architekt Erich Ringler vom Architektenbüro Bauböck  geprüft und gegeben falls in den Flächenwidmungsplan eingearbeitet. Ein wichtiger Punkt wird auch sein, dass sich die Gemeinde Gedanken über Baulandsicherungsverträge macht. Damit könnte verhindert werden, dass ein Ortsbildbeirat, wie derzeit in Gonetsreith, tätig werden muss.
In Sachen Musikheimbau kann leider bis dato keine wirklich entscheidende Aussage getätigt werden, es spießt sich leider wie immer an der Finanzierung. Dies ist in den ländlichen Gegenden wohl das Übel aller Gemeinden. Im Zentralraum trifft dies eher nicht zu, oder in sehr abgeschwächter Form. Als Beispiel soll das überdimensionierte Musiktheater in Linz dienen. Man kann jetzt schon auf die Endabrechnung gespannt sein.
Aus gegebenem Anlass und als Unterstützung für die Hohenzeller Bürgerinnen und Bürger möchte ich darauf hinweisen, dass für die Vorschreibung der Kanalanschlussgebühr einerseits die Kanalgebührenordnung 2010 gilt, jedoch als Bemessung Planunterlagen zum Teil noch aus den 50er Jahren dienen, in denen Waschküchen im Keller, Doppel- statt Einfachgaragen, oder der Dachboden als Wohnraum für die Berechnung der Kanal-Anschlussgebühr herangezogen werden. Darum unser Vorschlag, bei Unsicherheit bzw. Unklarheiten bezüglich der Wohnfläche empfehlen wir eine Rückfrage auf dem Gemeindeamt Hohenzell.

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