90 Jahre Bundesverfassung
90 Jahre Bundesverfassung
Besuch bei Nationalratspräsidentin Prammer
Anlässlich des 90. Geburtstags des Bundes-Verfassungsgesetzes und des ersten Zusammentretens des Nationalrats am 10. November 1920 besuchte SPÖ-Bezirksvorsitzende Landtagsabgeordneter Christian Makor am 17. November auch die Nationalratspräsidentin Mag. Barbara Prammer in ihrem Büro an der Ringstraßenseite des Parlaments.
Dabei gewährte sie auch Einblick in die originalen Beschlussunterlagen aus dem Jahr 1920, welche noch in letzte Minute mit vielen handschriftlichen Anmerkungen und Ergänzungen versehen wurden. Als besoderer Höhepunkt stand noch ein kurzer Fototermin am Balkon des Parlaments am Programm.
Die Grundprinzipien, die durch das Bundes-Verfassungsgesetz festgelegt wurden, sind heute noch immer gültig, erläuterte Prammer. Das seien das demokratische, das republikanische, das bundesstaatliche, das rechtsstaatliche und das gewaltenteilende Prinzip. Mit den vorbildhaften Gesetzesprüfungskompetenzen für den Verfassungsgerichtshof habe die österreichische Bundesverfassung internationale Maßstäbe gesetzt.
Prammer erinnerte auch an die schwierigen Debatten, die im Vorfeld der Beschlussfassung des Bundes-Verfassungsgesetzes am 1. Oktober 1920 stattgefunden haben. Die umstrittenen Themen von damals, wie Föderalismus, Neuverteilung der Aufgaben und Kompetenzen sowie die Grundrechte, stünden auch heute im Mittelpunkt der verfassungsrechtlichen Debatte. Schon damals sei es nicht gelungen, eine Einigung im Bereich der Grundrechte zu erzielen, weshalb man auf das Staatsgrundgesetz aus dem Jahr 1867 zurückgreifen musste. Bis heute habe sich daran nichts geändert, obwohl einige Versuche, beispielsweise im Rahmen des Österreich-Konvents, unternommen worden seien. Große Meinungsverschiedenheiten habe es auch in Bezug auf die Kompetenzverteilung in den Bereichen Finanzen und Schule gegeben. Regelungen dazu seien erst Jahre bzw. Jahrzehnte später verabschiedet worden.
Prammer wies aber auch aus gegebenem Anlass darauf hin, dass im Rahmen der Novelle von 1929 die Frist für die Vorlage des Budgetentwurfs durch die Bundesregierung von ursprünglich acht auf zehn Wochen ausgedehnt wurde.